Ambulante häusliche Pflege in Lübeck und Ostholstein

Den meisten kranken oder pflegebedürftigen Menschen geht es zu Hause viel besser als in einem Alten- oder Pflegeheim: Die vertraute Umgebung gibt ihnen Sicherheit, während das Heim für sie den Verlust ihrer Eigenständigkeit und Unabhängigkeit bedeutet.

Pflege ist nicht gleich Pflege. Unsere Pflegeleistungen passen sich immer an Ihre Bedürfnisse, Ihre Fähigkeiten und Ihre Persönlichkeit an. Mit Fingerspitzengefühl, Respekt und Verständnis ermöglichen wir Ihnen ein Leben in gewohnter Umgebung – ohne ständig wechselndes Personal und ohne auf die Uhr zuschauen.  

Als ambulanter häuslicher Pflegedienst sind wir seit 1999 Ihr zuverlässiger Partner in Bad Schwartau, Lübeck und Ostholstein. Neben der Grundpflege gehören auch Kranken- und Verhinderungspflege, Haushaltshilfe und Reisebegleitung zu unseren Leistungen. 

Gern informieren Sie über unsere Leistungen und bieten Ihnen einen Termin für einen Erstbesuch an. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr.

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Logo Branka Spuric

Unsere Pflege­leistungen

Ob Grundpflege als stundenweise Betreuung, Kurzzeitpflege oder 24-Stunden-Betreuung – wir passen unsere Pflegeleistungen Ihren individuellen Bedürfnissen an.

Grundpflege

Ob für kurze Zeit oder über einen längeren Zeitraum hinweg – jeder Mensch kann pflegebedürftig werden. Wenn alltägliche Aufgaben zur Herausforderung werden und Sie auf Hilfe angewiesen sind, unterstützen wir Sie in Ihrem Tagesablauf, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Aufsuchen und Verlassen des Bettes
  • An- und Auskleiden
  • Mundpflege, Zahnpflege
  • Hautpflege, Kämmen, Rasieren
  • Hilfe bei der Ausscheidung (Blasen-/Darmentleerung)
  • Nahrungszubereitung, Essen und Trinken
  • Mobilisation (Gehen, Stehen, Treppensteigen)
Behandlungspflege

Nicht selten ist neben der Grundpflege eine medizinische Versorgung erforderlich. Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst ärztlich verordnete bzw. medizinische Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung. Diese werden im Rahmen einer »Verordnung häuslicher Krankenpflege« für spezielle Versorgungsformen ausgestellt.

  • Verabreichen von Injektionen
  • Anlegen und Wechseln von Verbänden
  • Legen und Wechseln von Kathetern
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Stoma-Versorgung
  • Durchführung von Einläufen
  • Enterale Ernährung über PEG-Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Verabreichung von Tropfen und Salben
  • Anlegen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Kurzzeitpflege

Wenn Sie für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedürfen, spricht man von Kurzzeitpflege. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich und kann nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung, bspw. einem Pflegeheim, durchgeführt werden.

Sie haben bspw. Anspruch auf Kurzzeitpflege (gemäß § 37 c SGB V), wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben und aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber noch nicht rehafähig sind und/oder kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben. Darüber hinaus zur Beantragung einer Kurzzeitpflege berechtigt sind Menschen, die durch Krankheit oder Unfall plötzlich pflegebedürftig werden und Kurzzeitpflege benötigen.

Eine Kurzzeitpflege ist auf 56 Tage pro Jahr begrenzt. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer stationären Unterbringung.

Übrigens: Wenn die insgesamt sechs Wochen Verhinderungspflege noch nicht aufgebraucht wurden, kann die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. So lässt sich die Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen erweitern, so dass Ihnen 3.224 Euro zur Verfügung stehen.

Verhinderungspflege

Für den Fall, dass Ihre Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen für längere Zeit ausfällt, springen wir ein und übernehmen sowohl Ihre pflegerische als auch hauswirtschaftliche Versorgung. Im Rahmen eines vorherigen Besuches lernen wir uns kennen, machen uns mit Ihrer häuslichen Umgebung vertraut und besprechen Ihren Bedarf.

In den meisten Fällen übernimmt die Pflegekasse – nach vorangegangenem Antrag – die Kosten für die Verhinderungspflege für bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass Sie als Pflegebedürftige/r seit mindestens sechs Monaten in einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) eingestuft sind und in diesem Zeitraum zu Hause gepflegt wurden.

Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Antragstellung an die Pflegekasse.

Bitte beachten Sie, dass wir nicht am Kosten­erstattungs­verfahren der Gesetzlichen Krankenkassen teilnehmen.

Pflege ganz nach Ihrem Bedarf

Wir passen unsere Pflegeleistungen stets an Ihre individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Ihre Persönlichkeit an. Sie entscheiden, wann und wie oft Sie uns brauchen.

24-Stunden-Betreuung

Im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung lebt die Pflegekraft in der Regel mit dem/der Pflegebedürftigen unter einem Dach und ist rund um die Uhr vor Ort. Damit ist eine intensive und umfängliche Betreuung gewährleistet. In vielen Fällen ist dies die einzige Alternative zum Pflegeheim.


Leistungen der 24-Stunden-Betreuung

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z.B. Einkaufen, Kochen, Putzen)
  • Grundpflege (z.B. Körperpflege, An-/Ausziehen, Mobilisation)
  • Aktivierende Pflege (z.B. Beschäftigung, Unterhaltung)
  • Motivation und Aktivitäten (z.B. Spazieren, Ausflüge, Spielen)

Stundenweise Betreuung

Eine stundenweise Betreuung kann sinnvoll sein, wenn der/die Pflegebedürftige seinen/ihren Alltag teilweise selbst bestreiten kann oder Angehörige den Großteil der Betreuung übernehmen, aber nicht immer genügend Zeit finden.

Leistungen der stundenweisen Betreuung

  • Unterstützung im Haushalt
  • Gesellschaft leisten (Gespräche, gemeinsames Lesen oder Vorlesen, Rätsel lösen, Singen, Bastel- und Handarbeiten etc.)
  • Einkaufshilfe und Begleitung bei Erledigungen
  • Freizeit- und Reisebegleitung
  • Spaziergänge und Bewegungsangebote
  • Unterstützung bei der Grundpflege

Hauswirtschaft­liche Versorgung

Damit Sie sich trotz fehlender Mobilität oder anderer Einschränkungen in Ihrem Zuhause wohlfühlen, kümmern wir uns um die täglichen Aufgaben der Hauswirtschaft.

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer anderen Beeinträchtigung auf Pflege oder Hilfe angewiesen sind, unterstützen wir Sie unter anderem bei folgenden Tätigkeiten:

  • Einkaufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigen und Aufräumen der Wohnung
  • Waschen, Bügeln und Wechseln der Wäsche
  • Ab- und Beziehen des Bettes
  • Pflege von Pflanzen
  • Versorgung von Haustieren

Die hauswirtschaftliche Versorgung fällt zwar unter die Pflegeleistungen der Kranken- und Pflegekassen, ist jedoch nicht in der Grundversorgung von Pflegebedürftigen vorgesehen. Sie ist eher als Ergänzung zu sehen, für die nur ein geringer Anteil der finanziellen Zuschüsse verwendet werden kann.

Nicht zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören sämtliche Tätigkeiten, die die Pflege oder medizinische Versorgung betreffen, zum Beispiel Wundversorgung oder Verabreichung von Medikamenten.

Urlaubs- und Reisebegleitung

Wir begleiten Sie in Ihren Urlaub, damit der Traum vom Verreisen trotz Pflegebedürftigkeit nicht unerfüllt bleibt.

Mit unserer Urlaubs- und Reisebegleitung sind Sie jederzeit gut versorgt: Wir planen Ihre Betreuung individuell nach Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen, damit Sie die Sicherheit erhalten, die Sie für einen entspannten Urlaub benötigen. Ob allein oder mit der Familie.

  • Persönliches Kennenlernen vor der Reise
  • 24-Stunden-Betreuung vor, während und nach der Reise
  • Hilfe bei der Auswahl des Verkehrsmittels und der Unterkunft
  • Unterstützung bei der Planung und Vorbereitung Ihrer Reise
  • Abstimmung besonderer Maßnahmen mit Ihnen
  • Planung und Durchführung von Aktivitäten vor Ort
  • Organisation von medizinischen und pflegerischen Hilfen vor Ort